Ultraschall
Mit Ultraschall können in der Orthopädie in erster Linie Weichteile (Sehnen, Muskeln, Schleimbeutel etc.) untersucht werden. Die Untersuchung ist völlig schmerzlos und nebenwirkungsfrei. Die Ultraschalluntersuchung ermöglicht zusammen mit Röntgenaufnahmen eine genauere Beurteilung von Gelenken und Weichteilen.
SONOGRAPHIE DER SÄUGLINGSHÜFTE
Das Hüftgelenk des Neugeborenen nimmt bei der Ultraschalluntersuchung eine Sonderstellung ein. Es besteht noch nicht aus Knochen, sondern überwiegend aus Knorpel und kann daher mit Ultraschall untersucht werden. Schwere Entwicklungsstörungen des Hüftgelenkes, die unerkannt in den folgenden Jahren zu einem vorzeitigen Verschleiß des Gelenkes führen würden, können so nach einem standardisierten Verfahren (n. Prof. Graf, Stolzalpe, Österreich) erkannt werden. Alle in unserer Praxis tätigen Ärzte haben die Ausbildung zur Sonographie direkt bei Prof. Graf in Österreich absolviert.
Durch eine gezielte Behandlung können so in aller Regel Entwicklungsstörungen beseitigt und eine Schädigung vermieden werden. Die Hüftgelenke jedes Neugeborenen sollten kurz nach der Geburt, spätestens aber in den ersten sechs Lebenswochen mit Ultraschall untersucht werden. In diesem Zeitabschnitt können Entwicklungsstörungen meist problemlos korrigiert werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine derartige Untersuchung (vielleicht unmittelbar nach der Geburt ohne Ihr Wissen) schon stattgefunden hat, erkundigen Sie sich in der Klinik, in der Sie entbunden haben und lassen Sie in Zweifelsfällen kurzfristig die ausstehende Untersuchung noch durchführen!